

Kosten
Sie können beim Landratsamt, Geschäftsteil "Finanzierung Kindertagesbetreuung", einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Landkreis Ludwigsburg wohnhaft sind.
Für Kinder zwischen einem und drei Jahren gibt es einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege. Im Landkreis Ludwigsburg wurde der Betreuungsumfang auf bis zu 30 Stunden pro Woche festgelegt. Das bedeutet, dass bis zu 30 Wochenstunden keine Bedarfsprüfung stattfindet
Die Antragsunterlagen finden Sie nachfolgend:
Datei zum Download
Die Kosten sind abhängig vom Einkommen der Sorgeberechtigten. Eine aktuelle Kostenbeitragstabelle des Landkreises Ludwigsburg finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema Finanzierung:
https://www.tageseltern-lb.de/eltern/finanzielle-foerderung